Frequently asked questions.
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Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Um den Wiederbeschaffungswert zu bestimmen, sind z. B. folgende Merkmale wichtig: Fahrzeugmarke, Modell, Ausstattung, Sonderausstattung, die Laufleistung, Anzahl der Vorbesitzer, Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Erstzulassung, die Fälligkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung und ggf. festgestellte Vor- und Altschäden. Des Weiteren können auch wertbeeinflussende Faktoren je nach regionaler und saisonaler Marktlage Preisunterschiede bewirken.
Die Region, in der man lebt, spielt eine große Rolle. Denn die Fahrzeugpreise sind in einer finanzstarken Gegend in der Regel höher als in anderen Landesteilen. Der Wiederbeschaffungswert wird in den meisten Fällen bei der Erstellung eines Schadengutachtens ermittelt.
Die Berechnung des Wiederbeschaffungswerts spielt eine wichtige Rolle für die Regulierung des Schadens. Vor allem wenn es um die Beurteilung geht, ob eine Reparatur nach einem Unfall noch im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs steht. Denn wenn die kalkulierten Kosten für die Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Eine Reparatur würde sich dann theoretisch nicht mehr lohnen. Der Schadenersatz richtet sich in diesem Fall nach dem Wiederbeschaffungswert in Verrechnung mit dem Restwert Ihres Fahrzeugs. Er stellt den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand dar.