Frequently asked questions.
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Zu wem gehe ich im Fall eines Bagatellschadens? – Kfz-Gutachter oder Werkstatt?
Wenn Sie Geschädigter in einem Verkehrsunfall sind und Ihr Fahrzeug einen kleinen Schaden abbekommen hat (ggf. einen Bagatellschaden), empfehlen wir Ihnen: Suchen Sie zur Feststellung des Schadens stets einen Sachverständigen auf! Um die Schadenssumme zu ermitteln, ist ein Kfz-Sachverständigenbüro immer einer Werkstatt vorzuziehen. Sie vermuten, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Bagatellschaden handelt? Dann kann Ihnen der Kfz-Gutachter sowohl einen Kostenvoranschlag als auch ein Kurzgutachten anfertigen.
Ist der Schaden allerdings höher als angenommen, erstellt Ihnen der Sachverständige ein aussagekräftiges Kfz-Gutachten. Eine Werkstatt hingegen würde Sie in diesem Fall wieder nach Hause schicken. Sie müssten anschließend zusätzlich zu einem Kfz-Gutachter fahren und hätten somit den doppelten Aufwand. Die genauen Unterschiede zwischen einem Kurzgutachten, einem Kostenvoranschlag und einem Kfz-Gutachten erklären wir Ihnen unter Kostenvoranschlag, Kurzgutachten und Kfz-Gutachten im Vergleich ausführlich.